SICHERHEITSHINWEISE UND WARTUNG

Bedienung bei Schnee und Eis


Geltungsbereich
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf alle Lamellenstoren, Rollladen sowie auf die textilen Sonnenschutz-Systeme für Aussenanwendung.
Die genannten Produkte weisen einen hohen technischen Stand auf und sind für eine lange Lebensdauer gebaut. Voraussetzung dafür ist aber neben der guten Pflege und der regelmässigen Wartung der Sonnen- und Wetterschutzanlagen auch der achtsame Umgang bei blockierten Anlagen.


Ursache für blockierte Anlagen
Die häufigste Ursache für blockierte Anlagen ist das Einfrieren bei tiefen Temperaturen. Die dazu notwendige Feuchtigkeit kann von vereisendem Regen, liegengebliebener Nässe oder auch von Kondenswasser von feuchter Innenluft stammen. Darüber hinaus können liegengebliebener Schnee und Schneeverwehungen die Sonnen- und Wetterschutz-Systeme blockieren. Es kann auch vorkommen, dass die Pakethöhe von Faltrollladen durch Eisperlen unzulässig hoch wird und so den Aufzugsmechanismus blockiert. Speziell gefährdet sind Anlagen, die besonders wetterexponiert sind.


Bedienung von festgefrorenen bzw. blockierten Anlagen
Eine manuelle oder elektrische Bedienung von festgefrorenen Sonnen- und Wetterschutz-Anlagen kann Schäden verursachen, sei es durch Deformierung der Lamellen oder der Rollladenstäbe oder durch die Zerstörung der Aufzugseinrichtung. Speziell gefährdet sind Anlagen, die durch ein Zeit- oder Automatikprogramm ohne Frost- und Feuchtigkeitswächter bei Minustemperaturen bedient werden.


Vermeidung von Frostschäden
Ein sicherer Schutz der Sonnen- und Wetterschutzanlagen besteht nur, wenn eine Bedienung bei Minustemperaturen ausgeschlossen wird bzw. wenn vor der Bedienung der Anlage kontrolliert wird, ob die Führungsschienen schnee- und eisfrei sind. Automatische Steuerungen sind bei Frostgefahr auszuschalten. Die für die Anlagen verantwortlichen Personen sind entsprechend zu instruieren.


Elektronische Frostschutzautomatik
Mit einer elektronischen Frostschutzautomatik kann eine Anlage vor dem Festfrieren weitgehend geschützt werden. Eine solche Einrichtung misst die Temperatur und die Niederschläge. Beim Überschreiten der Grenzwerte wird die Anlage gesperrt. Bei ganz speziellen Witterungsbedingungen (stürmischer Schneefall, Schneeverwehungen, Temperaturstürze, Eisregen usw.) kann auch eine Frostschutzautomatik keinen absoluten Schutz bieten. Wenn solche Witterungsbedingungen von den Meteorologen angesagt werden, sind die Anlagen hochzufahren. Die Automatischen Steuerungen sind auszuschalten. Sie dürfen erst wieder eingeschaltet werden, wenn die Anlagen von Schnee und Eis befreit sind. Textile Systeme müssen in jedem Fall hochgefahren werden, bevor der Schnee und das Eis ansetzen. Auch bei Längeren Abwesenheiten (Winterferien) empfiehlt es sich, die Automatik auszuschalten.


Haftung bei Sturm-, Frost- und Schneeschäden
Die Bedienung der Sonnen- und Wetterschutzanlagen bei extremen Witterungsbedingungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Benutzer hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sie vor Beschädigungen oder Zerstörungen zu schützen. Die  Lieferfirma haftet in diesen Fällen nicht für Schäden, welche durch die manuelle oder automatische Bedienung der Anlage verursacht wurden.


Merke: 
Schnee-, Frost- sowie Sturm- und Hagelschäden sind keine Garantiefälle.


Quelle: VSR