Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB

Version von Januar 2024

Die nachstehenden Bedingungen sind integrierender Bestandteil von Offerte und/oder Auftragsbestätigung, die ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Amsler Storen GmbH (Auftragnehmerin) bilden. 

Allgemeines

Es gilt jederzeit die aktuellste Ausführung der AGB auf der Webseite von Amsler Storen GmbH. Änderungen können von Amsler Storen GmbH jederzeit veröffentlich werden und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.

Amsler Storen GmbH ist berechtigt, Dritte für die Herstellung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen beizuziehen. Wird vom Auftraggeber der Beizug eines bestimmten Subunternehmers oder Unterlieferanten verlangt, gilt für die Gewährleistung Ziff. 11.4. Einen Ausschluss eines bestimmten Subunternehmers ist frühzeitig bekannt zu geben.

Offerten, Preise und Verbindlichkeit

Ein Fahrweg inkl. Arbeitszeit für die Massaufnahme sowie die Beratung vor Ort und die Arbeitszeit für die Offertstellung im Büro werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt bzw. offeriert.

Offertzusagen haben nur schriftlich Gültigkeit (Link Offertzusage).

Änderungen/Ergänzungen sind direkt auf der Offerte anzubringen und dann zu unterzeichnen oder via vorangehendem Link bekannt zu geben.

Sofern die nachfolgenden Bedingungen keine Abweichungen enthalten, gelten die Bedingungen der SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» und der SIA-Norm 342 «Sonnen- und Wetterschutzanlagen». Anderslautende Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in schriftlicher Form.

Die Offerten verstehen sich immer exkl. Elektro- bzw. Drittarbeiten.

Die Masse in unseren Offerten werden absichtlich gerundet aufgeführt; die Bestellung erfolgt auf den tatsächlich aufgenommenen Massen.

Alle Einheitspreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 60 Tage gültig.

Mass- und Ausführungsänderungen, Änderungen des Montageuntergrunds sowie Spezialzubehöre bewirken entsprechende Preiskorrekturen und können den Arbeitsaufwand erhöhen. Dieser wird dem Auftraggeber verrechnet.

Mehrkosten für die Montage auf Fassaden mit Aussenwärmedämmung bleiben vorbehalten.

Masse

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung vereinbarter Masse und Pläne verantwortlich (Lichtmass +/- 5 mm gemäss SIA 342).

Amsler Storen GmbH ist berechtigt, Massdifferenzen am Bau durch Unterlagen auszugleichen.

Farbwahl

Die Farbwahl richtet sich bei Aluminiumprodukten nach der gültigen Farbkarte und bei Textilprodukten nach der gültigen Kollektion des Herstellers.

Spezialfarben bedingen einen Mehrpreis pro Farbe und Produkt.

Eine durch Materialbeschaffung bedingte längere Lieferfrist läuft ab schriftlicher Genehmigung des definierten Farbmusters.

Für Nachlieferungen und Reparaturen sind die Lagerhaltung und die Wiederbeschaffung der betreffenden Spezialfarbe bzw. Textilkollektion nicht gewährleistet. Bei der Neubeschaffung sind die Zuschläge für die Extraanfertigung nochmals zu entrichten.

Geringfügige Abweichungen in den Farbnuancen und im Glanzgrad, Liefermöglichkeiten sowie Änderungen der Kollektionen bleiben vorbehalten und sind zu tolerieren. 

Lieferfrist, Versand und Handlingkosten

Die Lieferfrist läuft ab definitiver Mass-, Ausführungs- und Farbbereinigung und/oder. ab Begutachtung von allfälligen Konstruktionszeichnungen bzw. Masskontrolle am Bau nach erfolgter Fenstermontage.

Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsannullierung.

Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.

Einen Teil für Verpackung sowie Versand der Waren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Unter Handlingkosten verstehen sich die anteilmässigen Zeitaufwände für die Bestellung der Waren, den Ablad des Materials ab dem LKW, die Einlagerung sowie die Beladung der Montagefahrzeugen.

Baureklame

Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung lehnt Amsler Storen GmbH eine Beteiligung an der Baureklame ab.

Montage / Pflichten des Auftraggebers

Massgebend für die Auftragserledigung sind die Angaben auf der aktuellen Offerte.

Der Auftraggeber hat die Pflicht, Amsler Storen GmbH auf spezielle Gegebenheiten oder Gefahren aufmerksam zu machen.

Die Fenster und/oder Balkone/Terrassen etc. müssen um den Arbeitsplatz frei von Gegenständen sein. Zusatzaufwand für das Weg- oder Umräumen, um arbeiten zu können, wird verrechnet.

Das Entfernen von Vorhängen und das Abdecken von Spannteppichen haben rechtzeitig durch den Auftraggeber zu erfolgen.

Wo dies nicht geschieht, werden jegliche Schadenersatzansprüche abgelehnt.

Es muss ein zugänglicher Stromanschluss (220 Volt, 3 -polig, 10 Amp. träge) vorhanden sein. 

Unnötige Gänge, Wartezeiten und erschwerende Umstände werden zum Stundensatz verrechnet.

Mieter sind vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber zu avisieren, damit alle Wohnungen und Arbeitsplätze zugänglich sind.

 

Die Montage muss in einem, ausnahmsweise höchstens zwei Arbeitsgängen erfolgen können.

Zu Lasten des Auftraggebers gehen in Übereinstimmung mit der SIA-Norm 342 in allen Fällen:

  • die Schaffung aller Hohlräume, Aussparungen, Stürze und Kästen für Tragkanäle, Walzen, Getriebeteile und Antriebswellen unter Beachtung der Einbaumasse

  • die Spitzarbeiten und Durchbrüche im Mauerwerk, Beton, Kunststein und in Metallkonstruktionen

  • das Gewindeschneiden in Fremdkonstruktionen sowie die Verbindung bei Aluminiumfassaden mit Gewindenieten, inkl. deren Lieferung

  • die Zuputzarbeiten, das Ausstopfen von Hohlräumen und das Abdichten von Fugen und Befestigungen

  • die elektrischen Zu- und Verbindungsleitungen, Sicherungen, Unterputzkästen, Steckdosen usw.

  • die den SUVA-Vorschriften entsprechenden Stromanschlüsse für Bohrmaschinen sowie die Beleuchtung der Arbeitsplätze

  • eine den SUVA- und baupolizeilichen Vorschriften entsprechende und bis zum Abschluss der Montagearbeiten stehenbleibende Gerüstung

  • das Herausspitzen vorhandener Beschlägeteile

  • die Demontage von bestehenden Sonnen- und Wetterschutzanlagen, soweit notwendig

  • die Bereitstellung von Mulden sowie die Abfuhr- und Entsorgungskosten des demontierten Materials

  • die Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk, Fensterrahmen, Simsen, Holzwerk und Tapeten

  • das Abdecken und Schützen von Böden

  • der Mehraufwand infolge Nichteinhaltungen der Massvereinbarungen oder Toleranzvorschriften durch Dritte

  • die Schalldämmungsmassnahmen bei ungeeigneter Unterkonstruktion

  • die Wiedermontage von bauseits demontierten bzw. unsachgemäss wiedermontierten Anlageteilen (z. B. Kurbeln)

  • die Mehrkosten wegen unverschuldeter Arbeitsunterbrüche

  • die nach vollendeter Arbeit notwendige Reinigung der Räume

Beim Versetzen von Klebebeschlägeträger für die Klobenmontage und Sonnenstoren muss der Backstein mind. 15 cm Stärke aufweisen.

Müssen diese Arbeiten durch Amsler Storen GmbH ausgeführt werden, erfolgt die Verrechnung des Materials sowie der Arbeitszeit zum jeweils gültigen Regiestundenansatz. Regiearbeiten werden immer netto verrechnet.

Elektroanlagen und zentrale Storensteuerungen dürfen nur im Beisein eines Spezialisten von Amsler Storen GmbH in Betrieb genommen werden.

Sofern der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass er oder sein Vertreter, das Personal des Unternehmers rechtzeitig über die Lage von Unterputzleitungen informiert hat, lehnt Amsler Storen GmbH jegliche Haftung für Beschädigungen und die daraus entstehenden Folgen ab.

Abzüge für Beschädigungen werden nur anerkannt, wenn ein durch einen Mitarbeiter von Amsler Storen GmbH unterschriebener Rapport vorliegt.

Verrechnung

Unvorhergesehene, bauseits bedingte und kostenverteuernde Ausführungen werden verrechnet.

Nachträge von einzelnen Stücken, die nicht mit der Hauptlieferung fabriziert und montiert werden können, werden mit entsprechenden Kleinmengenzuschlägen verrechnet.

Allfällige Änderungen der Mehrwertsteuer-Ansätze werden auf den Termin des Inkrafttretens berücksichtigt.

Dauert die Auftragsausführung länger als 6 Monate ab Auftragserteilung oder geht sie über den vereinbarten Festpreistermin hinaus, wird ein Zuschlag nach Vereinbarung oder aufgrund des VSR-Teuerungsindexes verrechnet. Als Grundlage gelten folgende Anteile in % der Totalsumme:

  • 40 % für Materialkosten

  • 30 % für Fabrikations- und Vertriebskosten

  • 20 % für Montagekosten

Abzüge, die nicht vertraglich vereinbart wurden, sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen ohne anders lautende Vereinbarungen

Aufträge ohne Montage: Barzahlung bei Abholung.

Aufträge inkl. Montage:

  • Unter CHF 30’000.00 innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum

  • Ab CHF 30'000.00 Anzahlung 50% bei Bestellung

Rechnungen sind ohne Abzüge zu bezahlen, sofern keine anderslautenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Nicht berechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Mit der 2. Mahnung wird eine Gebühr von CHF 100.— als Aufwandsentschädigung erhoben.

Reklamationen entbinden den Auftraggeber nicht von der fristgerechten Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages.

Wir verzichten auf die Vergabe von Skontoabzügen, geben Ihnen dafür aber einen Belegrabatt auf 30 Tagen netto.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller von Amsler Storen GmbH gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag wird das Eigentum an den verkauften Waren vorbehalten.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.

Der Auftraggeber hat Amsler Storen GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die ihnen gehörenden Waren erfolgen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Rechnungsbetrags, ist Amsler Storen GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.

Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, darf Amsler Storen GmbH diese Rechte geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Garantie

Die Garantie beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum.

Das Garantierecht beinhaltet ausschliesslich das Nachbesserungsrecht unter Wegfall von Minderung und Wandelung.

Zahlungsrückbehalte oder die Verrechnungseinrede des Auftraggebers zur Sicherstellung der Garantiepflicht/Nachbesserung sind nicht zulässig.

Von der Garantie ausgeschlossen:

  • Mängel infolge grobfahrlässiger Behandlung, Schäden durch Sturm oder Hagelschlag, Bedienung bei Vereisung, Schäden durch Schneelast, leichte Abriebschäden, Ausbleichung von Farben, Ersetzen der einem normalen Verschleiss unterliegenden Bestandteile sowie Reinigungsschäden.

  • Für Fleckenbildung im Holz infolge Naturbehandlung wird jede Haftung abgelehnt. Querschliff muss toleriert werden.

  • Galvanisch verzinkte Eisenteile bieten keinen dauerhaften Rostschutz. Diese Bauteile müssen bauseitig zusätzlichen mit einem Farbanstrich versehen werden.

  • Bei Fassaden mit Aussenwärmedämmung besteht keine Haftung für Wasserschäden.

  • Produkte, deren Minimal- oder Maximalabmessung ausserhalb der in den Prospekten des Unternehmers angegebenen Limiten liegen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

  • Automatikgeräte wie Sonnen- und Windwächter müssen im Winter ausgeschaltet werden. Gefahr durch Eis und Schnee. Für Schäden infolge Eis und Schnee besteht keine Haftung.

Für Garantiearbeiten muss der mühelose Zugang zu den Sonnen- und Wetterschutzanlagen bauseits vorhanden sein, wobei allfällige Gerüste nach den SUVA- und baupolizeilichen Vorschriften auf bauseitige Kosten und Verantwortung zu erstellen sind. Ersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Durch Dritte ausgeführte Arbeiten beenden die Garantie; deren Kosten werden nicht übernommen.

Der heutige Baustandard erlaubt es nicht mehr, einzelne Teile wie (Kurbeln, Führungen, usw.) bauseits zu demontieren. Es ist dafür ein Fachmann beizuziehen.

Bei Lieferungen ohne Montage erlischt die Garantie.

Stornierung, Umtausch oder Rücknahme

Umtausch oder Rücknahme sind grundsätzlich ausgeschlossen, da diese über Auftrag nach Mass angefertigt werden (Werkvertrag Art. 363 - 379 OR). Es handelt sich nicht um an Lager gehaltene Produkte.

Will der Auftraggeber den Vertrag auflösen, hat er das schriftlich mitzuteilen. Amsler Storen GmbH hat daraufhin das Recht, eine Pauschale von bis zu 50% der Bruttokaufsumme zu verlangen oder gegebenenfalls von der bereits geleisteten Anzahlung in Abzug zu bringen.

Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten. Storno- und Abänderungsgebühren von Herstellerfirmen werden in Rechnung gestellt. 

Ist die Ware bereits eingetroffen, sind 75% geschuldet.

Bei Stundung oder Verzug beträgt der Verzugszins 5%.

Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Stornierung, Umtausch, oder Rücknahme sowie zum Schadenersatz.

Marketing

Amsler Storen GmbH behält sich vor, Fotos von der Arbeit (Fokus auf Produkten und Mitarbeitende; keine Personenfotos mit Kunden; keine direkten Rückschlüsse auf Objekt) zu machen und diese für seriöse Marketingzwecke (z.B. Beiträge auf den sozialen Medien und der Webseite oder auch für Print-Publikationen) zu verwenden.

Sie können die Verwendung der Fotos jederzeit widerrufen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Thun, der Hauptsitz von Amsler Storen GmbH.